FAQ - Häufige Fragen zum Übergang ans ARG

Wie melde ich mein Kind am Adolf-Reichwein-Gymnasium an?


Sie brauchen keine Bewerbung schreiben. Die Anmeldung erfolgt über die Grundschule, bei der Sie zwei Wünsche angeben müssen.


Wir kommen nicht aus Heusenstamm. Kann unser Kind das Adolf-Reichwein-Gymnasium trotzdem besuchen?


Heusenstammer Kinder haben Vorrang bei der Zuteilung der Schulplätze. Wenn darüber hinaus Kapazitäten vorhanden sind, ist ein Besuch auch für Kinder aus anderen Orten möglich. Sollte die Zahl der Anmeldungen unsere Kapazitäten überschreiten, gab es in der Vergangenheit Auslosungen, in der Verantwortung des staatlichen Schulamtes Offenbach.


Wie viele 5. Klassen haben Sie an der Schule und wie viele Kinder sind in einer Klasse?


Wir sind ein 6-zügiges Gymnasium, d.h. wir haben in jeder Jahrgangsstufe sechs Klassen. Eine Klasse mit Französisch als erste Fremdsprache und fünf Klassen mit Englisch als erste Fremdsprache. Es sind bis zu 30 Schüler*innen in einer Klasse.


Wie wichtig ist die Empfehlung der Grundschullehrer*innen?


Unsere Kolleg*innen von der Grundschule kennen Ihre Kinder sehr gut und wir stehen in einem regen Austausch über Anforderungen und Inhalte unserer Schulen. Die Schulform, die Sie wählen, sollte Ihr Kind in seiner Entwicklung unterstützen. Sehen Sie sich dazu auch die Übersicht über die Bildungswege an (siehe Anhang). Um Ihr Kind nicht zu überfordern, sollten Sie die Empfehlung der Grundschullehrer*in berücksichtigen. Die Aussage, mein Kind solle es probieren, kann dazu führen, dass Ihr Kind ein „Scheitern“ erleben muss.


Kann mein Kind querversetzt werden?


Wenn die Leistungen eines Kindes nicht ausreichend sind, führen wir Förderplangespräche und überlegen welche Maßnahmen Ihr Kind unterstützen könnten. Sollten die Leistungen allerdings in mehreren Fächern mangelhaft sein oder wir sehen, dass die Entwicklung Ihres Kindes gefährdet wird, dann führen wir Beratungsgespräche über einen Bildungsgangwechsel. Sollten Eltern zum Wohle des Kindes nicht kooperieren, können wir ein Kind auch (unabhängig von der Empfehlung der Grundschullehrer*innen) in einen anderen Bildungsgang querversetzen, sprich in den Bildungsgang Realschule oder Hauptschule.